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Forward-Darlehen: Heute die Zinsen für später sichern

Die kurze Antwort

Mit einem Forward-Darlehen legen Sie heute den Zins für Ihre Anschlussfinanzierung fest, obwohl die bisherige Zinsbindung erst später endet. Bis zum Start zahlen Sie nichts. Für diese Sicherheit verlangt die Bank einen Zinsaufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Banken bieten Forward-Darlehen bis zu 5 Jahre im Voraus an, sinnvoll sind aus Erfahrung höchstens 3 Jahre. Sinnvoll ist das vor allem bei hoher Restschuld und wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen.

Stand: 1. November 2026

Heiko Georg ist zertifizierter Fachberater Baufinanzierung (Frankfurt School of Finance & Management) in Schwanewede bei Bremen und begleitet seit über 35 Jahren Eigentümer in ganz Deutschland bei ihrer Anschlussfinanzierung, bankenübergreifend und auf Wunsch mit Beratung bei Ihnen zu Hause.

Wie ein Forward-Darlehen funktioniert

Sie schließen heute einen Darlehensvertrag ab, der erst an dem Tag beginnt, an dem Ihre bisherige Zinsbindung endet. Den Zinssatz legen Sie schon jetzt fest. Bis zum Start zahlen Sie nichts, keine Raten und keine Bereitstellungszinsen. Am Stichtag löst die neue Bank Ihr altes Darlehen ab.

Der Preis für die Sicherheit: der Forward-Aufschlag

Für die Zinssicherung verlangen Banken einen Aufschlag auf den normalen Zins. Er wächst mit der Vorlaufzeit: Wer 12 Monate im Voraus abschließt, zahlt meist nur wenig mehr, wer 5 Jahre im Voraus abschließt, deutlich mehr. Deshalb empfehle ich in der Regel höchstens 3 Jahre Vorlauf. Bei längeren Zeiträumen frisst der Aufschlag den Vorteil der Zinssicherung meist wieder auf. Wie hoch der Aufschlag gerade ist, nenne ich Ihnen tagesaktuell im Gespräch.

Wann sich ein Forward-Darlehen lohnt

Wann eher nicht

Ein Forward-Darlehen ist eine Wette auf die Zinsentwicklung. Fallen die Zinsen bis zum Starttermin, bleiben Sie trotzdem an den vereinbarten Zins gebunden. Außerdem müssen Sie das Darlehen abnehmen. Steigen Sie aus, verlangt die Bank in der Regel eine Entschädigung. Bei einer kleinen Restschuld lohnt sich der Aufschlag oft nicht.

Forward-Darlehen und Sonderkündigungsrecht

Läuft Ihr jetziges Darlehen schon 10 Jahre seit der vollständigen Auszahlung, können Sie es nach § 489 BGB mit 6 Monaten Frist kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft. Ein Forward-Darlehen kann dann genau zu diesem Kündigungstermin starten. Mehr dazu: Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.

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Häufige Fragen

Wie lange im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?

Bei den meisten Banken bis zu 5 Jahre. Heiko Georg empfiehlt aber höchstens 3 Jahre, weil der Zinsaufschlag bei längerer Vorlaufzeit meist zu teuer wird.

Was kostet ein Forward-Darlehen?

Bis zum Start zahlen Sie nichts. Der Preis steckt im Forward-Aufschlag, also einem etwas höheren Zinssatz als bei einem sofort beginnenden Darlehen. Die aktuelle Höhe nennt Heiko Georg tagesaktuell im Gespräch.

Kann ich ein Forward-Darlehen wieder kündigen?

Nur mit Kosten. Wer das vereinbarte Darlehen nicht abnimmt, muss der Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.

Was passiert, wenn die Zinsen nach dem Abschluss fallen?

Dann bleibt es beim vereinbarten Zins. Ein Forward-Darlehen bringt Planungssicherheit, Sie verzichten dafür auf die Chance auf fallende Zinsen.

Kann ich ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank abschließen?

Ja. Ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank ist eine vorgezogene Umschuldung. Die neue Bank löst Ihr altes Darlehen am Stichtag ab.

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Nach einem kurzen Telefonat komme ich gerne zu Ihnen nach Hause, deutschlandweit. Bringen Sie einfach Ihren aktuellen Darlehensvertrag und, falls schon vorhanden, das Angebot Ihrer Bank mit an den Tisch. Für Sie entstehen keine Kosten, meine Vergütung zahlt die Bank.

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