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Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die eine Bank berechnet, wenn Sie ein zugesagtes Darlehen nicht innerhalb einer vereinbarten Frist, meist 6 bis 12 Monate, vollständig abrufen. Sie entschädigen die Bank dafür, dass sie das Geld bereithält, ohne dafür Zinsen zu erhalten.
Typisch sind Bereitstellungszinsen bei Neubauten, wenn das Darlehen erst nach und nach entsprechend dem Baufortschritt abgerufen wird und dabei die bereitstellungsfreie Zeit überschritten wird.
Häufig etwa 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag, die genaue Höhe hängt vom Anbieter ab.
Oft lässt sich die bereitstellungsfreie Zeit verlängern oder der Baufortschritt so planen, dass die Frist eingehalten wird, das prüfen wir vorab gemeinsam.