Direkte Antwort
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die Gebühr, die eine Bank verlangen kann, wenn Sie ein Darlehen während der laufenden Sollzinsbindung vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Sie gleicht den Zinsausfall aus, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung erleidet.
Nach Ablauf der Sollzinsbindung sowie bei gesetzlichen Sonderkündigungsrechten, zum Beispiel nach 10 Jahren Laufzeit, ist eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Ja, unter anderem durch das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Laufzeit oder durch vertraglich vereinbarte kostenlose Sondertilgungen.
Die Bank berechnet den entgangenen Zinsertrag anhand der Restlaufzeit und der aktuellen Wiederanlagemöglichkeiten, die genaue Methode ist gesetzlich geregelt.