Direkte Antwort
Die Grundschuld ist das Recht, das die Bank sich als Sicherheit für Ihr Baudarlehen ins Grundbuch Ihrer Immobilie eintragen lässt. Zahlen Sie das Darlehen nicht zurück, kann die Bank über die Grundschuld die Zwangsversteigerung der Immobilie betreiben.
Anders als die heute kaum noch genutzte Hypothek ist die Grundschuld unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Restschuld und bleibt auch nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens bestehen, bis Sie sie aktiv löschen lassen. Für Nützliches rund um den Grundbuchauszug finden Sie unsere Vollmacht zur Grundbucheinsicht zum Download.
Nötig ist es nicht, aber empfehlenswert, wenn Sie sie später nicht mehr für eine neue Finanzierung benötigen.
In der Regel der Kreditnehmer, üblicherweise über den Notar bei Vertragsabschluss.